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Grundsätze und Leitlinien

Der einheitlichen Ausrichtung der umwelt-orientierten Führung unserer Unternehmen dienen die folgenden Leitlinien: Im Rahmen des vorausschauenden Umweltschutzes betrachten wir die gesetzlichen Bestimmungen als Mindestanforderungen. Unsere Bemühungen gehen darüber hinaus. Wir berücksichtigen im voraus die ökologisch wichtigen Anforderungen an unsere Produkte und ihrer Herstellung. Auch damit verfolgen wir das Ziel, die Umweltbelastung zu verringern:

→ Anlagen und Verfahren werden nicht nur nach den Kriterien des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, sondern auch nach denjenigen des Umweltschutzes geplant und betrieben.

→ Der Einsatz von Rohstoffen, Verpackungsmaterial, Wasser und Energie folgt den Kriterien möglichst geringer Umweltbelastung.

→ Unsere Produkte sind nach derzeitigem Wissensstand umweltverträglich hergestellt, zu verwenden und entsorgbar.

→ Wir wollen Abfälle vermeiden, verringern und, soweit es Wertstoffe sind, wiederverwerten. Die unverwertbaren Reststoffe - sie sind in einer Industriegesellschaft unvermeidbar - müssen unter Kontrolle der öffentlichen Hand möglichst umweltverträglich entsorgt werden.

Unser Umweltverhalten ist einem Prozess ständiger Überprüfung unterworfen, mit dem Ziel, Verbesserungsmöglichkeiten zu erarbeiten und ihre Ausführung zu kontrollieren. Wir orientieren uns dabei am Stand der Wissenschaft und Technik unter Berücksichtigung unserer wirtschaftlichen Möglichkeiten. Unsere Führungskräfte sind in ihrem Arbeitsbereich für alle Belange des Umweltschutzes verantwortlich. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in alle Aktivitäten zum Umweltschutz einbezogen: Sie werden informiert, beraten und durch entsprechende Maßnahmen angeregt, sich für den Umweltschutz im Unternehmen und im privaten Umfeld einzusetzen. Wir pflegen das offene Gespräch und stellen Kunden, Verbrauchern und Medien umwelterhebliche Informationen zur Verfügung. Wir arbeiten mit Behörden, Verbänden und anderen Einrichtungen im Sinne dieser Leitlinien zusammen.